Jahres- und
Konzernabschlüsse
Professionelle Jahres- und Konzernabschlüsse
Neben den steuerlichen Erklärungen müssen viele Unternehmen, wie bspw. GmbHs, auch einen Jahresabschluss und gegebenenfalls einen Konzernabschluss erstellen. Dieser ist nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung oder nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) zu erstellen. Er umfasst neben der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung auch einen Anhang sowie ggf. einen Lagebericht, Cash-Flow-Rechnungen und einen Eigenkapitalspiegel. Dieser Abschluss muss aber nicht nur dem komplizierten Bilanzrecht entsprechen, sondern auch innerhalb von spätestens 12 Monaten offengelegt werden. Als Bilanzierungsexperten sorgen wir dafür, dass Ihre Jahres- oder Konzernabschlüsse nicht nur formal korrekt sind, sondern zeigen Ihnen Optionen auf, wie Gestaltungsspielräume für eine optimale Präsentation Ihres Unternehmens zu nutzen sind (bspw. im Hinblick auf die Präsentation bei Banken). Weiterhin kümmern wir uns selbstverständlich auch darum, dass die Offenlegung Ihres Jahres- oder Konzernabschlusses fristgerecht erfolgt. Mit uns sind Sie bei Ihrem Jahresabschluss also auf der sicheren Seite.
Unsere Leistungen im Bereich Jahres- und Konzernabschlüsse:
- Erstellung der handelsrechtlichen Jahres- und Konzernabschlüsse sowie von Abschlüssen nach den International Financial Reporting Standards (IFRS)
- Einreichung der handelsrechtlichen und IFRS-Abschlüsse zur Offenlegung bei den entsprechenden Stellen