Die alljährliche Steuererklärung ist für viele Menschen eine lästige Pflicht, die sie oft bis zum letzten Moment hinausschieben – um sich dann Stunde um Stunde mit Steuerfragen um die Ohren zu schlagen. Das muss nicht sein: Als Steuerexperten zählt die Erstellung privater Steuererklärungen und Einkommenssteuerberechnungen zu unserem täglich Brot. Sie können daher sämtliche Steuererklärungen ganz einfach in unsere Hände legen. Auch für die Erstellung privater Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen sind wir Ihr erfahrener Ansprechpartner.
Warum lohnt sich eine private Steuererklärung?
Weil ihnen der Aufwand zu groß ist, verzichten viele Menschen in Deutschland auf das Abgeben einer Steuererklärung. Doch damit lassen sie sich meist bares Geld entgehen. Denn mit etwas Fachwissen im Steuerrecht kann man zahlreiche Dinge in Anrechnung bringen, um die eigene Steuerlast zu senken und Steuerrückzahlungen zu erhalten. Dazu ist es allerdings nötig, sich mit der lästigen Steuererklärung auseinander zu setzen.
Mit uns ersparen Sie sich den Aufwand – und haben dennoch den Nutzen. Und Sie haben das gute Gefühl gegenüber dem Finanzamt, sämtliche Möglichkeiten ausgeschöpft zu haben, die Ihnen das komplexe deutsche Steuerrecht bietet. Apropos Finanzamt: Wir übernehmen in Ihrem Auftrag auch gern den kompletten Kontakt zu den Finanzbehörden, regeln alle Formalitäten und sorgen dafür, dass sämtliche Unterlagen und Erklärungen fristgerecht eingereicht werden.
Unser Vorteil gegenüber jeglicher Steuererklärungs-Software: Wir sind persönlich für Sie da, berücksichtigen bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung Ihre ganz individuelle Lage, helfen bei Unklarheiten und können Sie punktgenau zu Ihrem Bedarf beraten.
Unsere Leistungen bei der privaten Steuererklärung:
- Sammlung, Prüfung und Einreichung sämtlicher steuerlich relevanter Unterlagen und Belege
- Beratung zur optimalen Ausnutzung der steuerlichen Freibeträge
- Zuverlässige Berechnung von Erstattungen bzw. Nachzahlungen
- Bewertung von Immobilien und Unternehmen
- Erstellung der Erbschaftsteuer-/ Schenkungssteuererklärung
- Beratung zu ergangenen Bescheiden vom Finanzamt
- Vertretung gegenüber den Finanzbehörden
- Beratung zu steuerlichen Auswirkungen von geplanten Investitionen
- Bei Bedarf Organisation einer Fristverlängerung beim Finanzamt